Schulgeldkostenersatz

Die Gemeinde Alberndorf gewährt für schulpflichtige Kinder, die eine Privatschule besuchen einen Beitrag zum Schulgeld in der Höhe von 50 % des Schulgeldes, höchstens jedoch € 400,– pro Schuljahr.

Dieser Beitrag kann von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nach Ende des jeweiligen Schuljahres beim Gemeindeamt beantragt werden.

Ab dem Jahr 2026 ist die Antragstellung jeweils bis spätestens 1. Dezember nach Ende des jeweiligen Schuljahres zu stellen. Beispiel: Der Antrag für das Schuljahr 2025/26 ist bis spätestens 1. Dezember 2026 zu stellen.

Zuständig

Formulare