Hundehaltung

Meldepflichten rund um die Hundehaltung

Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen fünf Werktagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit den entsprechenden Unterlagen zu melden.

Mitzubringen sind:

  • Sachkundenachweis (Bestätigung über die Absolvierung eines mindestens 6-stündigen Kurses für Hundehalter; Kursangebote in OÖ)
  • Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht (Mindestdeckungssumme von 725.000 € pro Hund)
  • Bestätigung über die Registrierung in der Heimtierdatenbank (Chip-Registrierung; falls bei der Anmeldung noch nicht vorhanden, ist diese binnen 2 Monaten vorzulegen)
  • tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht bzw. Nachweis über die absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung (siehe unten)

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.

Folgende Änderungen sind innerhalb einer Woche bei der Hauptwohnsitzgemeinde bekannt zu geben:

  • Beendigung der Hundehaltung
  • Wegzug aus der Hauptwohnsitz-Gemeinde
  • Wechsel der Hundehalterin/des Hundehalters

Entrichtung der Hundeabgabe

Die Hundeabgabe für das laufende Jahr ist direkt bei der Anmeldung zu entrichten, danach wird diese jährlich mit den übrigen Gemeindeabgaben eingehoben.

Neues OÖ Hundehaltegesetz 2024

Mit 1. Dezember 2024 ist ein überarbeitetes OÖ Hundehaltegesetz in Kraft getreten. Neu ist insbesondere:

Tierärztliche Bestätigung über Größe/Gewicht

Ab dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes ist eine Tierarztbestätigung über die Größe und das Gewicht des Hundes einzuholen und der Gemeinde binnen zwei Monaten (ab Anmeldung des Hundes bzw. Erreichen des Alters) vorzulegen. Wird keine Tierarztbestätigung vorgelegt, muss man mit seinem Hund automatisch eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren.

Alltagstauglichkeitsprüfung

Folgende Hunde müssen eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren:

Große Hunde 

alle Hunde, die 

  • ab dem 1. Dezember 2024 NEU angemeldet werden, 
  • eine Widerristhöhe von 40cm und/oder ein Gewicht von 20kg haben (siehe tierärztliche Bestätigung oben) und 
  • das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

Spezielle Rassen 

Für folgende spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander muss unabhängig von Größe und Gewicht eine Alltagstauglichkeitsprüfung erbracht werden, wenn sie zum Stichtag 1.12.2024 das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies gilt auch für bereits angemeldete Hunde!

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • American Pit Bull Terrier
  • Tosa lnu

Fristen

Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:

  • Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat.
  • Hunde, die das 8. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen keine Alltagstauglichkeitsprüfung mehr absolvieren.
  • Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss binnen 6 Monaten nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden.
    • Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat bereits vollendet haben.
    • Für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, muss der Nachweis bis zum vollendeten 18. Lebensmonat vorgelegt werden. 

Amtliche Hundemarke

Die bisher gesetzlich vorgeschriebenen Hundemarken wurden abgeschafft. Umso wichtiger ist, dass jeder Hund mit seiner Chip-Nummer in der Heimtierdatenbank mit den aktuellen Halterdaten registriert ist.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung:

hundehaltung-ooe.at

Homepage des Landes OÖ - Oö. Hundehaltegesetz

Hundeabgabe

Formular Hunde-Anmeldung

Termine Sachkundekurse OÖ

Zuständig


Portraitfoto Karin Wührer
Kontaktdaten von Karin Wührer
NameKarin Wührer
Telefon+43 7235 7155 14
E-Mail (persönlich)wuehrer@alberndorf.ooe.gv.at
BüroBürgerservice, EG

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Kontaktdaten von Teresa Atanassov
NameTeresa Atanassov
Telefon+43 7235 7155 18
E-Mail (persönlich)atanassov@alberndorf.ooe.gv.at
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NameDesi Osterkorn
Telefon+43 7235 7155 17
E-Mail (persönlich)osterkorn@alberndorf.ooe.gv.at
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