Hundehaltung

Meldepflichten rund um die Hundehaltung

Eintragung in das oberösterreichische Hunderegister

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit den entsprechenden Unterlagen zu melden.

Mitzubringen sind:

  • Sachkundenachweis (Bestätigung über die Absolvierung eines mindestens 6-stündigen Kurses für Hundehalter; Kursangebote in OÖ)
  • Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht
  • Bestätigung über die Registrierung in der Heimtierdatenbank (Chip-Registrierung; ist spätestens innerhalb von 2 Monaten ab Anmeldung des Hundes vorzulegen)

Die gemeldeten Daten werden im oberösterreichischen Hunderegister gesammelt.

Ausgabe der amtlichen Hundemarke

Im Zuge der Anmeldung im oberösterreichischen Hunderegister wird auch die Hundemarke ausgegeben.

Der Halter hat dafür zu sorgen, dass diese an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt des Hundes sichtbar getragen wird.

Bei Beendigung der Hundehaltung ist die Hundemarke der Gemeinde zurück zu geben.

Entrichtung der Hundeabgabe

Binnen zwei Wochen nach der Meldung ist die jährlich anfallende Hundeabgabe zu entrichten.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung:

Homepage des Landes OÖ - Oö. Hundehaltegesetz

Hundeabgabe

Formular Hunde-Anmeldung

Termine Sachkundekurse OÖ

Zuständig


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NameLaura Kopatsch
Telefon+43 7235 7155 16
E-Mail (persönlich)kopatsch@alberndorf.ooe.gv.at
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