Kanalgebührenbefreiung Schwimmbadfüllung (ONLINE/AUSDRUCK)

Im Frühjahr wollen viele Haushalte ihre Schwimmbäder und Teiche neu befüllen. Eine Meldung am Gemeindeamt unterstützt die Gemeinde bei der Einteilung und ermöglicht Ihnen eine Reduktion der Kanalbenützungsgebühr.

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Alberndorf erfolgt zum Großteil aus dem Netz des Wasserverbandes Fernwasserversorgung Mühlviertel. Nachdem der Verband durch die gleichzeitige Befüllung der Schwimmbäder und Schwimmteiche aus der Ortswasserleitung an seine Kapazitätsgrenzen gelangt, werden im Frühjahr alle Schwimmbadbesitzer ersucht rechtzeitig vor dem geplanten Füllen mit dem Gemeindeamt Alberndorf Kontakt aufzunehmen und den Tag der Befüllung und die voraussichtliche Füllmenge bekannt zu geben.

Kanalgebührenbefreiung

In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass für die Abwassermengen, die nicht in den öffentlichen Kanal gelangen die Kanalbenützungsgebühr herabgesetzt werden kann. Dies trifft beispielsweise zu bei der Reinigung bzw. Einwinterung von Schwimmbädern, Pools und Schwimmteichen.

Für die Gebührenherabsetzung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Nichteinleitung in den Kanal ist durch prüffähige Unterlagen nachzuweisen. Das bedeutet:
    • Die geplante Befüllung inkl. Wasserzählerstand muss im Vorhinein bei der Gemeinde gemeldet werden. Es können nur noch schriftliche Meldungen akzeptiert werden, die ein Foto des Zählerstandes beinhalten (per Post bzw. E-Mail an pool@alberndorf.ooe.gv.at).
    • Weiters muss auch der Zählerstand nach der Befüllung der Gemeinde schriftlich und mit Foto mitgeteilt werden.
    • Zwischen beiden Meldungen darf maximal eine Woche liegen um andere Einflüsse auf den Zählerstand gering zu halten.
  • Die nicht eingeleitete Abwassermenge im Abrechnungsjahr muss 5 % der festgestellten Abwassermenge bzw. 25 m³ übersteigen.
  • Vom Grundeigentümer ist bis 30. September des Jahres die folgende Erklärung betreffend Befüllung und Nichteinleitung in den öffentlichen Kanal vorzulegen.

Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie am Gemeindeamt, Bauabteilung (+43 7235 7155 20, Hr. Waldmann).

Formular zum Ausdrucken

Das Ausfüllen aller mit * gekennzeichneten Felder ist erforderlich.

Befüllung

Für die Schwimmbadbefüllung im heurigen Jahr habe ich Wasser aus der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bezogen. Diese Menge ist durch Fotos des Wasserzählers belegt, die der Gemeinde zeitgerecht übermittelt wurden (siehe oben).

Nichteinleitung in den Kanal *
Datenschutzhinweis

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.alberndorf.at/datenschutz

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