Reisepassanträge und Personalausweisanträge können am Gemeindeamt Alberndorf gestellt werden und werden von der Gemeinde an die Passbehörde (Bezirkshauptmannschaft UU) weitergeleitet.
Um Terminvereinbarung wird gebeten!
Mitzubringen
Welche Unterlagen benötigt werden ist individuell unterschiedlich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben gerne Auskunft. Generell gilt:
Reisepass ist noch gültig oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufen
- Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate ist
- bestehender Reisepass
- im Fall einer Namensänderung (z.B. durch Heirat):
Heiratsurkunde oder andere Urkunde aus der die Namensänderung hervorgeht
Reisepass ist seit mehr als 5 Jahren abgelaufen oder nicht mehr vorhanden
- Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate ist
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- im Fall einer Namensänderung (z.B. durch Heirat):
Heiratsurkunde oder andere Urkunde aus der die Namensänderung hervorgeht
Kinderreisepass
- wie oben
- Kinder müssen zur Antragstellung mitkommen
Dauer
Planen Sie etwa zwei Wochen zwischen Antragstellung und Zustellung des neuen Reisepasses ein. Ein Expresspass oder Notpass kann nur direkt bei der Bezirkshauptmannschaft, aber nicht am Gemeindeamt, beantragt werden!
Kosten
Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren | 75,90 € |
Kinder ab 2 Jahren | 30,00 € |
Kinder bis 2 Jahre | 0,00 € |
Bei Antragstellung über die Gemeinde fällt zusätzlich eine Verwaltungsabgabe von 2,10 € an.
Nähere Informationen
Allgemeine Informationen zum Reisepass finden Sie unter oesterreich.gv.at.