Waldbrandschutzverordnung

Aushängezeitraum: 09.04.2026 - 31.10.2026

Kurzinformation

Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Urfahr-Umgebung sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo aufgrund der Bodendecke, der Topographie oder der meteorologischen Verhältnisse (Wind, etc.) das Übergreifen eines Feuers (auch durch Funkenflug) in den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Verordnung tritt mit 09. April 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.

Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung (PDF-Download).

Kundmachung herunterladen (79 KB) - .PDF

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