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Sozial bedürftige Personen erhalten vom Land OÖ einen Zuschuss für die Beheizung einer Wohnung. Der sogenannte Heizkostenzuschuss beträgt € 200 bei Unterschreitung der festgesetzten Einkommensgrenzen (Jahresbruttoeinkommen 2025: Einpersonenhaushalte bis € 21.883; Mehrpersonenhaushalte bis € 30.913).
Antragstellung online
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Landes Oberösterreich unter www.land-oberoesterreich.gv.at.
Der Heizkostenzuschuss kann zwischen 16. März und 15. Mai 2026 online beantragt werden.
Ein Besuch des Gemeindeamtes ist nicht mehr nötig. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerservice unterstützen Sie dennoch gerne, falls Sie Schwierigkeiten bei der Beantragung haben.
Zusätzliche Gemeindeförderungen
Zusätzlich zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ gewährt auch die Gemeinde Alberndorf Förderungen für denselben Personenkreis. Der Zuschuss zu laufenden Haushaltskosten beträgt € 100 pro Haushalt und für Volksschulkinder sind durch das Schulstartpaket noch einmal bis zu € 100 Förderung möglich.
Die Antragstellung dafür kann gemeinsam und bis 30. Juni 2026 am Gemeindeamt erfolgen. Ein Formular finden Sie hier.