Zuschuss zu laufenden Haushaltskosten

Einkommensschwache Haushalte werden mit einem Zuschuss für die Deckung von laufenden Kosten eines Haushaltes unterstützt. Die Förderung erfolgt in der Höhe von € 100 jährlich. Anspruchsberechtigt sind jene Alberndorfer Haushalte, die auch den Heizkostenzuschuss des Landes OÖ bekommen. 

Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes OÖ sowie die Einkommensgrenzen finden Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm

Antragstellung

Die Antragstellung für den Zuschuss zu laufenden Haushaltskosten ist von 1. Jänner bis 30. Juni jeden Jahres am Gemeindeamt möglich. Wenn möglich, legen Sie bitte eine Bestätigung über den Erhalt des Heizkostenzuschusses des Landes OÖ bei. Die Antragstellung dafür ist im Jahr 2024 von 1. Februar bis 31. März möglich.

Schulstartpaket

Für denselben Empfängerkreis ist im Jahr 2024 eine weitere Förderung für Volksschulkinder aus Alberndorf möglich. Nähere Informationen finden Sie hier. Die Antragstellung kann gemeinsam mit dem Zuschuss zu laufenden Haushaltskosten erfolgen.

Formulare