Wassergebühr

Grundgebühr

Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche Grundgebühr in der Höhe von € 100,00 (vierteljährlich € 25,00) zu entrichten.

Zählermiete

jährlich: € 13,50 (zur Gänze fällig am 15. Mai)

Wasserbezugsgebühr

je m³: € 2,56

Bereitstellungsgebühr

Für die Bereitstellung des Wasserleitungsnetzes wird für angeschlossene aber unbebaute Grundstücke eine jährliche Wasserleitungsbereitstellungsgebühr in Höhe von € 100,00 einschließlich der Umsatzsteuer im Ausmaß von 10 v.H. je Grundstück erhoben. Die Bereitstellungsgebühr wird als Jahresgebühr erhoben und ist am 15. Mai jeden Jahres fällig.

Wassergebührenverordnung

die gesamte Wassergebührenordnung zum Herunterladen

letzte Aktualisierung: 01/2024

Zuständig