Senkgrubenübernahme

Im Sommer 2010 konnte die gemeindeeigene Senkgrubenübernahmestelle in Riedegg ihren Normalbetrieb aufnehmen. Damit kann allen Hauseigentümern, deren Objekte nicht am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen sind, eine Alternative zu folgenden Bedingungen angeboten werden:

Die Organisation des Entsorgungsdienstes übernimmt die Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Entsorgungsfirma Wöckinger, sodass der Hausbesitzer zu den gleichen Bedingungen wie jeder andere Kanalnutzer entsorgen kann. Mit dem Nutzer wird in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung abgeschlossen, die u.a. die regelmäßige und ordnungsgemäße Entsorgung der Abwässer durch die Gemeinde gewährleistet, aber auch entsprechende Pflichten des Hauseigentümers (Beschaffenheit der Zufahrt, Laufzeit der Vereinbarung, Entgeltleistung u.a.) beinhaltet.

Gebühren-Variante A

Der Nutzer der Senkgrubenübernahmestelle leistet die übliche Kanalanschlussgebühr gemäß Gebührenordnung und in der Folge die Benützungsgebühren ebenfalls gemäß Gebührenordnung.

Gebühren-Variante B

Der Nutzer der Senkgrubenübernahmestelle erspart sich die Kanalanschlussgebühr, leistet jedoch neben den üblichen Kanalbenützungsgebühren einen Aufschlag in Höhe von derzeit € 183,42 pro Jahr.

Dieser Betrag entspricht dem Zinsertrag in Höhe von € 125 p.a. für eine durchschnittliche Anschlussgebühr von € 5.000,- und wurde ab 1.1.2011 mit jenem Indexwert erhöht, der zur jährlichen Anpassung der Kanal- und Wasserleitungsanschlussgebühren vom Land OÖ vorgegeben wird.

Die Aufschlaggebühr wird für einen Zeitraum von maximal 10 Jahren und in Höhe der tatsächlichen Leistung angerechnet, sofern der nachträgliche Anschluss des betroffenen Grundstückes an das gemeindeeigene Kanalnetz auf Betreiben der Gemeinde erfolgt. Der gegenständliche Zeitraum wird im Anlassfall vom tatsächlichen Anschlussdatum zurückgerechnet werden.

Gebühren-Variante C

Für Senkgrubenentsorger, die weder Variante A noch B bevorzugen und weiterhin bei ihrer bisherigen Entsorgung bleiben wollen, gilt für den Notfall – die laufende Entsorgung ist durch besondere Umstände (Ausbringungsflächen fehlen kurzfristig u.a.) nicht gegeben – folgende Gebührenregelung: Aktuelle Transportkosten der Fa. Wöckinger (derzeit € 5,72 je m³, mindestens jedoch 14 m³ je Entleerung) + Benützungsgebühren laut tatsächlicher Entsorgungsmenge + Kanalgrundgebühr (Jahresgebühr).

letzte Aktualisierung: 01/2024

Zuständig