Schwimmbadbefüllung

Veröffentlichungsdatum29.04.2024Lesedauer1 Minute
Schwimmbad mit aufblasbarem Ball

Im Frühjahr wollen viele Haushalte ihre Schwimmbäder und Teiche neu befüllen. Eine Meldung am Gemeindeamt unterstützt die Gemeinde bei der Einteilung und ermöglicht Ihnen eine Reduktion der Kanalbenützungsgebühr.

Die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Alberndorf erfolgt zum Großteil aus dem Netz des Wasserverbandes Fernwasserversorgung Mühlviertel. Nachdem der Verband durch die gleichzeitige Befüllung der Schwimmbäder und Schwimmteiche aus der Ortswasserleitung an seine Kapazitätsgrenzen gelangt, werden bereits jetzt alle Schwimmbadbesitzer ersucht rechtzeitig vor dem geplanten Füllen mit dem Gemeindeamt Alberndorf Kontakt aufzunehmen und den Tag der Befüllung und die voraussichtliche Füllmenge bekannt zu geben.

Kanalgebührenbefreiung

In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass für die Abwassermengen, die nicht in den öffentlichen Kanal gelangen die Kanalbenützungsgebühr herabgesetzt werden kann.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Nichteinleitung in den Kanal ist durch prüffähige Unterlagen nachzuweisen:
    • Die geplante Befüllung inkl. Wasserzählerstand muss im Vorhinein bei der Gemeinde gemeldet werden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Jahren können nur noch schriftliche Meldungen akzeptiert werden, die ein Foto des Zählerstandes beinhalten (postalisch bzw. per E-Mail an pool@alberndorf.ooe.gv.at).
    • Weiters muss auch der Zählerstand nach der Befüllung der Gemeinde schriftlich und mit Foto mitgeteilt werden (postalisch bzw. an pool@alberndorf.ooe.gv.at).
    • Zwischen beiden Meldungen darf maximal eine Woche liegen um andere Einflüsse auf den Zählerstand gering zu halten.
  • Die nicht eingeleitete Abwassermenge im Abrechnungsjahr muss 5 % der festgestellten Abwassermenge bzw.  25 m³ übersteigen.
  • Vom Grundeigentümer ist bis 30. September des Jahres eine ausgefüllte und unterfertigte Erklärung betreffend Befüllung und Nichteinleitung in den öffentlichen Kanal vorzulegen (ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Gemeindewebseite).

Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie am Gemeindeamt bei Herrn Waldmann bzw. in der Bauabteilung.