Schulgeldkostenersatz

Die Gemeinde Alberndorf gewährt für schulpflichtige Kinder, die eine Privatschule besuchen einen Beitrag zum Schulgeld in der Höhe von 50 % des Schulgeldes, höchstens jedoch € 400,– pro Schuljahr.

Dieser Beitrag kann von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten nach Ende des jeweiligen Schuljahres beim Gemeindeamt beantragt werden.

Formulare

Zuständigkeiten