Öffi-Tickets für Auszubildende und Studierende

In der Sitzung des Gemeinderates vom 4. November 2013 bzw. 25. Juni 2019 und 12. Mai 2022 wurden folgende Förderkriterien für Tickets des öffentlichen Verkehrs beschlossen ("Ausbildungs-ÖV-Ticket-Förderung"):

Fördergegenstand

Gefördert werden Tickets des öffentlichen Verkehrs zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte. Das Klimaticket ist ebenfalls förderbar.

Förderwerber

Die Förderung kann von zwei Arten von Förderwerbern in Anspruch genommen werden:

  • Studierende an österreichischen Universitäten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
  • Personen die sich in Ausbildung befinden (bspw. via eine Stiftung oder eine Weiterbildung) und weniger als das im jeweiligen Kalenderjahr gültige Mindesteinkommen (2022: € 977,94 für Alleinlebende) verdienen, unabhängig vom Alter; Schüler- und Lehrlinge sind ausgenommen

Hauptwohnsitz

Die Förderung wird nur jenen Personen gewährt, die ihren Hauptwohnsitz in Alberndorf in der Riedmark haben. Der Hauptwohnsitz muss zum 31. Oktober des Jahres in Alberndorf in der Riedmark und für die Dauer der Gültigkeit des Semester-/Öffitickets aufrecht sein.

Förderhöhe

Die Gemeinde Alberndorf in der Riedmark übernimmt 50 % der Kosten eines Tickets für ein öffentliches Verkehrsmittel innerhalb Österreichs, jedoch maximal € 100,- pro Semester bzw. Halbjahr (= 6 Monate).

Förderzeitraum

Das Förderansuchen ist rückwirkend zu stellen.
Es können zwei Semester bzw. ein Jahr rückwirkend berücksichtigt werden.

Nachweise

Studierende

Dem Förderansuchen beizufügen ist

  • die Inskriptionsbestätigung
  • eine Kopie oder Rechnung des Semester- bzw. Öffitickets

Die Förderung ist grundsätzlich an die Familienbeihilfe gebunden. Bei Studierenden, die aufgrund vorhergehender Berufstätigkeit oder aufgrund einer studienbegleitenden Berufstätigkeit, keinen Anspruch auf die Familienbeihilfe haben, ist ein entsprechender Nachweis über den Studienerfolg zu erbringen.

Auszubildende

Dem Förderansuchen beizufügen ist

  • eine Kopie oder Rechnung des Öffitickets
  • eine Bestätigung über die Ausbildung
  • ein Einkommensnachweis  für den Förderzeitraum

Zuständig

Formulare