Marktstandsgebühren

Die Höhe der Marktstandsgebühr beträgt je angefangene 10 m² beanspruchter (verstellter) Fläche € 10,- .

Als verstellt gilt jene Fläche die für den Marktstand und die Lagerung zusätzlicher Gegenstände (zB Schachteln etc.) benötigt wird. Der durch Sonnenschirme und Standüberdachungen beanspruchte Luftraum ist von dieser Regelung ausgenommen. Für die Berechnung der verstellten Fläche durch Tische bzw. Sitzgelegenheiten (Biergarnituren, Stehtische usw.) zählt jene Fläche die sich durch die an den äußeren Rändern befindlichen Tische bzw. Sitzgelegenheiten ergibt.

Marktstandsgebührenordnung

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Zuständig