Gewerbeförderung

Die Gemeinde Alberndorf fördert Unternehmen, die in Alberndorf ihren Standort haben oder die hier ihre Betriebe gründen. Der Förderungswerber muss die Gewerbeberechtigung bzw. Berufsbefugnis haben oder Pächter eines Betriebes im Sinne der Gewerbeordnung und in der Gemeinde Alberndorf kommunalsteuerpflichtig sein.

Ziele der Förderung

Eine Betriebsförderung kann gewährt werden, wenn damit

  • Arbeitsplätze für Lehrlinge geschaffen oder erhalten werden
  • die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes gesteigert und die Betriebsstruktur verbessert werden kann
  • der Standort des Betriebes erhalten werden kann und damit zur Nahversorgung der Bevölkerung beigetragen wird
  • eine objektiv messbare und nachweisbare Verminderung der Umweltbelastung erreicht wird

  • eine im öffentlichen, raumplanerischen Interesse liegende Investition getätigt wird

Höhe und Arten der Förderungen sowie formelle Erfordernisse werden gerne vom Gemeindeamt auf Anfrage bekanntgegeben.

Förderungsrichtlinien

Gewerbeförderungsrichtlinien (153 KB) - .PDF

Zuständig