Friedhofsgebühren

Der konfessionelle Friedhof der Pfarre Alberndorf wird von der Gemeinde verwaltet. 

Grabstättengebühr

Für die Verleihung bzw. Überlassung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte wird eine Grabstättengebühr eingehoben. Diese beträgt für die Dauer von 10 Jahren

a) für ein Einzelgrab (Reihengrab) = € 325,-
b) für ein Doppelgrab = €650,-
c) für ein Urnengrab/-nische/-säule = € 325,-

und ist im Vorhinein zu entrichten.

Die zehnjährige Dauer, für welche die Grabstättengebühr als entrichtet gilt, beginnt mit dem 1. Jänner des der Beisetzung folgenden Jahres zu laufen.

Für die Erneuerung des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte ist für die Dauer von 5 Jahren eine Gebühr von 50 % der oben angeführten Gebührensätze zu entrichten.

Benützung der Aufbahrungshalle

Für die Benützung der Aufbahrungshalle sind folgende Gebühren zu entrichten:

a) für Erwachsene = € 103,-
b) für Kinder = € 55,-
c) für Urneneinstellung = € 103,-
d) Benützung der Kühleinrichtung in der Aufbahrungshalle pro angefangenem Tag = € 11,-

Nähere Informationen

Rund um eine Grabstätte sind viele Fragen zu berücksichtigen. Daher wenden Sie sich bitte bei offenen Fragen und für weitere Informationen an das Gemeindeamt.

Friedhofsgebührenverordnung

gesamte Friedhofsgebührenverordnung zum Herunterladen

letzte Aktualisierung: 01/2022

Zuständig