Berufung von Geschworenen und Schöffen

Aushängezeitraum: 26.04.2024 - 14.05.2024

Das Verzeichnis der ausgelosten Personen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen liegt von 29. April bis 13. Mai zur öffentlichen Einsichtnahme am Gemeindeamt auf.

Jeder kann in dieser Zeit schriftlich oder mündlich Einspruch erheben, eingetragene Personen können einen Befreiungsantrag stellen.

Details entnehmen Sie bitte der Kundmachung (PDF-Download)

Kundmachung herunterladen (54 KB) - .PDF

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